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SARS COV2 – Verordnung der BH-Bregenz betr. Betretungsverbot der Hafenanlagen
Folgende Verhaltensregeln für die Hafenanlagen am Österreichischen Bodenseeufer sind ab dem 14.04.2020 zu beachten
1) Die Bestimmungen der Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind einzuhalten.
2) Daraus folgt insbesondere, dass öffentliche Orte im Freien nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden dürfen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Als öffentliche Orte gelten auch Hafen- und Slipanlagen. Von der Ausübung von Freizeitaktivitäten, wie z.B. Wasserskifahren, Wakeboarden oder Regattasegeln wird dringend abgeraten.
3) Vor dem Hintergrund dieser Regelungen sind Menschenansammlungen von anderen Personen als jenen, die im gemeinsamen Haushalt leben, zu Lande und zu Wasser (z.B. durch das Mitnehmen von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen im selben Boot oder das Zusammenbinden von Booten auf dem See etc.) verboten. Beim Einwassern an den Slipanlagen oder Krananlagen ist besonders auf die Abstandsregelung Bedacht zu nehmen.
4) Die Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte zwischen den Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. So ist auch auf dem See mit Grenzkontrollen zu rechnen. Es wird deshalb dringend abgeraten, mit dem Wasserfahrzeug nach Deutschland oder in die Schweiz zu fahren und dort anzulegen.
5) Personen, die zum Zwecke der Einwasserung, Betreuung oder Inbetriebnahme ihrer Wasserfahrzeuge nach Österreich einreisen möchten, sind angehalten, dies nur auf dem Landweg und unter Einhaltung der derzeitigen strengen Einreisebeschränkungen zu tun.
Wir alle haben für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Insbesondere ist auf eine geordnete und strukturierte Einwasserung der Wasserfahrzeuge, unter Vermeidung von Gruppenbildungen zu achten. Beim Einwassern bzw. Kranen und Vorbereiten der Boote sind max. 2 Personen erlaubt und ein Abstand von 2 Meter zu unserem Mitarbeiter und allen Anwesenden einzuhalten! Wir empfehlen das Tragen eines Mundschutzes, desinfizieren der Hände bzw. gründliches Händewaschen mit Seife.
Die BH Bregenz behält sich vor, je nach Entwicklung der Lage Änderungen dieser Regelungen zu treffen.
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Covid-19
Liebe Kundinnen und Kunden,
bezugnehmend auf die derzeit geltenden Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Verbreitung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass unser Hafen vorübergehend geschlossen ist.
Auf Grund §1 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19 Maßnahmengesetz), BGBl. I Nr. 12/2020 wurde vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 13. März 2020 folgendes verordnet:
- 1. Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt.
Auf Nachfrage bei der Wirtschaftskammer und der Schifffahrtsbehörde wurde uns bezüglich des Personenverkehrs auf dem Bodensee folgendes mitgeteilt:
Nachdem es seitens der Obersten Schifffahrtsbehörde eine Sperre im gesamten österreichischen Streckenabschnitt von 16.3.20 bis 13.4.2020 (vorläufig) gibt, ist der Personenverkehr nicht möglich, weder für den privaten noch den gewerblichen Personen-Schiffsverkehr.
Liebe Liegeplatzmieter, diese Krise stellt uns Alle vor grosse Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Bitte seien Sie versichert, dass wir wieder mit vollem Einsatz für Sie da sind, sobald sich die Lage entspannt hat. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rohner
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Shine a light on NF … Wir unterstützen die Awareness-Kampagne für Neurofibromatose
Am 17. Mai ist internationaler Neurofibromatose (NF)-Tag. Die seltene Erkrankung betrifft rund 4.000 Menschen in Österreich und ist trotzdem nur wenig bekannt. Deswegen ist es uns eine Freude, die weltweite Kampagne „Shine a light on NF“ zu unterstützen, die auf die Krankheit und die Schicksale der Betroffenen aufmerksam macht:
Unser Nordwesthaus wird am 17. Mai in der offiziellen Farbe von NF in Blau erstrahlen!
Wir schließen uns damit einer ganzen Reihe von Gebäuden und Sehenswürdigkeiten weltweit an, die dazu beitragen möchten, die Situation für NF Betroffene zu verbessern. 2018 nahmen an der Aktion, die in Österreich vom Verein NF Kinder koordiniert wird, insgesamt 210 Gebäude teil – darunter 30 aus Österreich.
Neurofibromatose ist eine genetische Krankheit, die Tumorbildung an den Nerven im Körper verursacht. Die Krankheit ist bisher kaum erforscht und kann sehr unterschiedliche Verläufe annehmen. Es gibt bisher keine Heilung – aber Hoffnung! Denn je mehr Menschen von NF erfahren und helfen, desto eher kann vielleicht eines Tages eine Therapie oder ein Medikament gefunden werden.
Wir freuen uns, mit unserem Nordwesthaus einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten! Mehr Informationen zu Neurofibromatose: www.nfkinder.at
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Impressionen